DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten “nur bedingt geeignet”

Meldung bei heise vom 13.5.2009:

Laut Landgericht Hamburg ist ein Access-Provider nicht verpflichtet, den Zugriff auf rechtswidrige Seiten zu sperren. Eine DNS-Sperre sei für Provider unzumutbar, da sie nur beschränkt geeignet und leicht zu umgehen sei.

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